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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Quelle: umwelt.thueringen.de
Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe. Die Förderung erhalten Sie für Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten, Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten, jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie Jagdwesen und jagdliches Brauchtum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen, Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen, Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.
Quelle: Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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