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Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Quelle: ib-sachsen-anhalt.de
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) innovative Gründungsprojekte an Hochschulen. Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben des Gründerteams (für maximal 3 Einzelpersonen), Sachausgaben, beispielsweise Material- und Verbrauchskosten, Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen oder Gebühren sowie Ausgaben für betriebswirtschaftliches Coaching (projektbegleitende Gründungsbetreuung). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 je Gründungsvorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ( IB ) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gründungsprojekte sollen nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen; Sie als Hochschule müssen die Förderwürdigkeit unter Beteiligung der Hochschulgründernetzwerke oder Ihrer Existenzgründungsbeauftragten begründen. Um die Leistungen des ego.-Gründungstransfers in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Gründerin oder Gründer über einen akademischen Abschluss verfügen. Die Unterstützungsleistungen sind ausschließlich auf die Vorgründungsphase begrenzt. Gründungsprojekte sollen durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet und fachlich unterstützt werden. Als antragstellende Hochschule müssen Sie mit der Gründerin oder dem Gründer oder den Gründerinnen oder den Gründern eine vertragliche Vereinbarung abschließen, in der vor allem die Höhe der förderfähigen Ausgaben, einzelne Nachweispflichten, zu erfüllende Meilensteine und Berichtspflichten sowie eventuelle Rückforderungsansprüche geregelt werden. Beachten Sie bitte, dass eine projektbegleitenden Gründungsbetreuung während der Förderung durch das Gründernetzwerk oder eine Gründungsberaterin oder einen Gründungsberater (Coach) mit Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern aus der Wissenschaft verpflichtend ist. Die spätere Gründung des Unternehmens muss grundsätzlich in Sachsen-Anhalt erfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Entwicklungsvorhaben im Auftrag Dritter.
Quelle: Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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