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Ministerium des Innern und für Sport
Quelle: add.rlp.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsvorhaben zum Bau von Sportanlagen. Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen folgender Anlagen: Sporthallen, Sportplatzanlagen, Sportplatz- und Umkleidegebäude, Hallen- und Freibäder, Anlagen für besondere Sportarten, generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours), Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab, bei nicht kommunalen Vorhaben beträgt sie normalerweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 75.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Projekt bis zum 1.2. des laufenden Jahres über die Gemeinde bei der Kreisverwaltung oder in der kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr an. Nach Aufnahme in den Jahresförderplan richten Sie im 2. Schritt Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie sonstige gemeinnützige Organisationen mit Sport- und Freizeitangeboten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie planen die Sportanlagen bedarfsgerecht und passen sie insbesondere den demografischen Erfordernissen entsprechend an. Sie gewährleisten eine ordnungsgemäße Errichtung, Verwendung und Unterhaltung der Anlage. Die Sportanlagen entsprechen in wirtschaftlich vertretbarer Weise den einschlägigen Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN -Vorschriften und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau. Sie sind Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter oder Pächterin und Pächter des Baugeländes mit einem mindestens 20 Jahre laufenden Pachtvertrag. Die Planung der Maßnahme hat Ausführungsreife erlangt.
Quelle: Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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