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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Quelle: breitband.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur mit gigabitfähigen Breitbandnetzen in Gebieten des Landes, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher nicht gelungen ist. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Ausbau kommunaler passiver Breitbandinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität, vor allem Gigabitnetze (Betreibermodell), kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen von privaten Netzbetreibern in den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (Wirtschaftlichkeitslückenförderung), Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Betreibermodells oder einer kommunale Finanzierungsbeteiligung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt beim Betreibermodell und der Wirtschaftlichkeitslückenförderung 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80 Millionen je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 200.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze); bei Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen oder Beratungsleistungen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000 je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 12.500 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Sie bringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten ein. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Auswahl eines Bewerbers im wettbewerblichen Verfahren schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, Zweckverbände sowie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei dem für einen Ausbau vorgesehenen Zielgebiet (Ausbaugebiet) handelt es sich um das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder um ein gemeindeübergreifendes Gebiet. Alle am Ausbau beteiligten Gemeinden haben der Aufgabenwahrnehmung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller zugestimmt. Das Zielgebiet muss ein weißer und/oder grauer Fleck im Sinne der Gigabit-Rahmenregelung sein. Dies ist der Fall, wenn keine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download vorhanden ist und innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung steht. Für schwer erschließbare Einzelanlagen bekommen Sie die Förderung, wenn es sich um eine private und öffentliche Einrichtung handelt, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägt und vorantreibt (sozioökonomischer Schwerpunkt), die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt beziehungsweise Gebäude bis zu dem anzuschließenden Gebäude beträgt. Das geförderte Vorhaben führt zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung. Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers führen Sie ein Wettbewerbsverfahren durch. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben in Gebieten, in denen ein NGA-Netz vorhanden ist, das eine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), ein FTTB/H-Netz vorhanden ist und/oder ein HFC-Netz mit mindestens dem Standard DOCSIS 3.1 ausgestattet ist oder eine Aufrüstung auf den Standard DOCSIS 3.1 innerhalb von 12 Monaten angekündigt wurde, bereits 2 NGA-Netze vorhanden sind (schwarzer Fleck).
Quelle: Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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