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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Quelle: aufbaubank.de
Der Freistaat Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsbeteiligten der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für folgende Teilmaßnahmen: Tätigkeit von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) ?Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit?, Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer, Zusammenarbeit, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln, gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren, Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse, Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. In der Teilmaßnahme A (Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP) reichen Sie Ihre Projektbeschreibungen bis zum 30.11. eines Jahres beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ein, das den innovativen Charakter Ihres Vorhabens prüft. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an die Thüringer Aufbaubank ( TAB ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und in Thüringen durchgeführt werden. Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer förmlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Für die einzelnen Teilbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.
Quelle: Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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