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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: bra.nrw.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie können eine Förderung für Vorhaben erhalten, die das Mobilitätssystem effizienter gestalten oder die Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das Land unterstützt Sie dabei, Mobilitätsangebote nutzerfreundlicher zu machen und Infrastrukturen besser auszulasten. Sie können die Förderung für folgende Bereiche beantragen: Erstellung oder Erweiterung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne. Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, wie beispielsweise Sensorik oder Applikationen. Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen. Maßnahmen des betrieblichen, schulischen und sonstigen Mobilitätsmanagements. Einführung von stationsbasierten Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten. Machbarkeitsstudien, Softwarelösungen und anbieterübergreifende Ladebereiche für eine nachhaltige urbane Logistik. Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zweirad-Sharing-Dienste sinkt der Fördersatz nach dem ersten Jahr ab. Für die einzelnen Vorhaben gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht. Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein. Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht. Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert. Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor. Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben. Bei betrieblichem Mobilitätsmanagement privater Unternehmen: Sie informieren stattdessen das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW . Ausschlussgründe : Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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