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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle: arbeit-sicher-und-gesund.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt. Gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG), die innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte, Unternehmen und Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln. Das BMAS unterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder: Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen, Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Basisarbeit, psychische Gesundheit, künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind in deutscher Sprache und ausschließlich in elektronischer Form über das Förderportal BMAS (siehe weiterführende Links) einzureichen. Auf der Eingangsseite des Förderportals BMAS sind Informationen über die Registrierung für das Portal und ein Hilfe-Service abrufbar.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts: Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen Ihren Sitz in Deutschland. Sie als Antragstellende können Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nachweisen. Sie zielen mit Ihrem Projekt auf eine Bedeutungszunahme des Arbeitsschutzes und eine Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben ab und tragen die Relevanz des Arbeitsschutzes in neue Akteursgruppen hinein. Sie entwicklen Lösungen mit Vorbildcharakter für andere Betriebe und über Branchen hinweg. Ihr Projekt kann sachgerecht und systematisch evaluiert werden. Sie können eine schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung (Sozialpartner oder Betriebsparteien) vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Quelle: Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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