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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Hessen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels. Sie werden dabei unterstützt, wenn Sie Arbeitsplätze bereitstellen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturen einschließlich der touristischen Infrastruktur ausbauen. Sie erhalten Förderungen für gewerbliche Investitionen, integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement und Regionalbudget, regionale Innovationscluster, kommunale Investitionen, Gründerzentren, Tourismus. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen je nach Vorhaben: Einzelpersonen, Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für Vorhaben, die aus der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? gefördert werden, gelten zusätzlich die in dem jeweiligen Rahmenplan festgelegten Regelungen über Voraussetzung, Art und Intensität der Förderung. Für die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) gelten besondere Voraussetzungen. Als Unternehmen müssen Sie zum Zeitpunkt der Gewährung der staatlichen Finanzierungshilfe Ihre zu fördernde Betriebsstätte und Ihren steuerlichen Sitz im Land Hessen haben. Sie erhalten nur dann Zuschüsse, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 12.500 und die Zuschüsse mindestens EUR 5.000 betragen. Bei investiven Projekten müssen Sie die zweckentsprechende Nutzung für einen angemessen langen Zeitraum sicherstellen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen. Sie müssen die soziale und ökologische Verträglichkeit Ihres Projekts sowie die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen gewährleisten. Sie müssen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans beachten.
Quelle: Förderung der regionalen Entwicklung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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