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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Quelle: mbjs.brandenburg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Arbeit im Rahmen der Netzwerke Gesunde Kinder. Die Netzwerke setzen geschulte, ehrenamtlich tätige und professionell koordinierte Patinnen und Paten zur Begleitung von Familien während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes ein. Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben der regionalen Netzwerke Gesunde Kinder, Personal- und Sachausgaben für das laufende Geschäft und die Ausstattung, Aus- und Weiterbildungskosten der angehenden Familienpatinnen und -paten, Elternbildung und Familienangebote zur Umsetzung der Konzeption und Unterstützungsmaßnahmen für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sowie Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Normalerweise erhält ein Netzwerk je Landkreis oder kreisfreier Stadt die Förderung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 165.000 je Netzwerk und Haushaltsjahr. Werden 2 Netzwerke in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis gefördert, kann der Zuschuss bis zu EUR 90.000 je Netzwerk und Haushalsjahr betragen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag für Ihr neu gegründetes Netzwerk jederzeit, für Ihr bestehendes Netzwerk bis zum 31.1. jeweils für das laufende Jahr beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt ist ein durch die Bewilligungsbehörde anerkannter Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg. Dazu zählen insbesondere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel Kliniken, in Trägerschaft einer gemeinnützigen Körperschaft. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Übernehmen Sie als Träger der örtlichen Daseinsvorsorge oder als freier Träger der Wohlfahrtspflege die Trägerschaft, müssen Sie die Kooperation mit einer regionalen Einrichtung des Gesundheitswesens anstreben. Sie müssen die geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen erfüllen. Sie müssen ein Konzept vorlegen, das nach Bestätigung durch die Bewilligungsbehörde Grundlage der Netzwerkarbeit ist.
Quelle: Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.