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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Quelle: soziales.niedersachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben. Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung, in sozialrechtlichen Fragen, als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung, zum Gesundheits- und Pflegesystem und zu allgemeinen gesundheitsrechtlichen Fragen, zum Gewaltschutz, über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese, bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit, über die Möglichkeiten von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber EUR 60.000 pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Förderung ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und für den Jugendmigrationsdienst (JMD) in Anspruch nehmen. Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden Qualifikationsmerkmale aufweisen: erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs, zum Beispiel Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, oder eine vergleichbare Ausbildung, interkulturelle Kompetenz, Sozial- und Methodenkompetenz, Gleichstellungskompetenz und beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.
Quelle: Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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