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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als als kleines oder mittleres Unternehmen bei nichtinvestiven Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen und hybriden Formaten im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, Beratungs- oder Coaching maßnahmen. Sie erhalten den Zuschuss in Clustern mit hoher Bedeutung für die Hauptstadtregion: zu den gemeinsamen Clustern für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gehören: Energietechnik, Verkehr/Mobilität/Logistik, IKT /Medien und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Optik und Photonik, zu den brandenburgischen Clustern gehören: Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall und Tourismus. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihrer aktiven Teilnahme an Messen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowie für Start-ups oder die erstmalige aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 15.000 je Einzelmaßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000. Pro Jahr können Sie bis 3 Maßnahmen fördern lassen. Die Höhe der Förderung beträgt für Beratungs- und Coachingmaßnahmen bei Start-ups bis zu 80 Prozent des förderfähigen Tagessatzes, bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 5 Jahre bestehen, bis zu 50 Prozent des förderfähigen Tagessatzes sowie bei einer erstmaligen Förderung für die ersten 2 Beratungs- und Coachingtage bis zu 100 Prozent des förderfähigen Tagessatzes. Das Berater- oder Coachinghonorar kann bis zu EUR 1.000 am Tag betragen. Die Maßnahme darf maximal 8 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten umfassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank des Landes Brandenburg ( ILB ). Für die Teilnahme an einer Messe stellen Sie Ihren Antrag vor der Anmeldung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen den Zuschuss nicht für exportbezogene Tätigkeiten verwenden. Das bedeutet, die Förderung darf nicht direkt mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit sowie mit direkten Vertriebstätigkeiten zusammenhängen. Sie können als Gruppe mit mindestens 3 KMU ohne externes Netzwerkmanagement aktiv an einer Messe teilnehmen. Sie müssen sich mit den anderen Unternehmen vertraglich zu dem Vorhaben zusammenschließen. Die Effekte Ihrer Maßnahmen müssen am Sitz oder der Betriebsstätte Ihres Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden. Ihre Maßnahmen zur Internationalisierung hängen direkt mit der Markteinführung von innovativen Produkten zusammen. Sie können an einer regionalen und überregionalen Messe teilnehmen, wenn diese im gemeinsamen Messeplan von Berlin und Brandenburg ausgewiesen ist. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern. Angehörige freier Berufe, Handelsunternehmen und Beratungsunternehmen erhalten keine Förderung.
Quelle: Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen ( GRW -Markt International) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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