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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Quelle: schleswig-holstein.de
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Fischerin und Fischer und als Fischereigenossenschaft bei Ihren Investitionen in die Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds ( EMFAF ). Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs durch eine Fischerin und einen Fischer, Investitionen zur Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit sowie des Einkommens von Fischereiunternehmen durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten, die entweder mithilfe von Fischereifahrzeugen erfolgen oder die anderweitig einen engen Bezug zur Fischereitätigkeit Ihres Unternehmens aufweisen, Investitionen zur Verbesserung der ökonomischen Nachhaltigkeit der Fischerei, etwa zur Verarbeitung von Fängen direkt an Bord Ihres Fischereifahrzeugs, zum Schutz von Fängen vor Säugetieren und/oder Vögeln sowie zur Steigerung des Mehrwerts und der Qualität der Fänge, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord Ihres Fischereifahrzeugs sowie in Fischereihäfen und auf Fischereigrundstücken, Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei, insbesondere durch den Einsatz nachhaltiger Fangtechniken und/oder selektiver Fanggeräte an Bord Ihres Fischereifahrzeugs zur Reduzierung der Umweltauswirkungen fischereilicher Aktivitäten, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Fischereifahrzeugs, etwa im Bereich der Hydrodynamik und/oder des Antriebssystem, Investitionen in den Austausch oder die Modernisierung von Motoren an Bord Ihres Fischereifahrzeugs, Investitionen an Bord Ihres Fischereifahrzeugs für Zwecke der Fischereikontrolle, etwa Verfolgungs-, Melde- und Fernüberwachungssysteme, Vorhaben der Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme sowie von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller. Auch die Höhe der Bagatellgrenze hängt von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind haupterwerbliche Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei, Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei sowie Zusammenschlüsse von Fischereiunternehmen zu anerkannten Erzeugerorganisationen und Fischereigenossenschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen. Als für die Betriebsführung verantwortliche Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein. Ihr Fahrzeug der Kutter- und Küstenfischerei ist förderfähig, wenn es in einem schleswig-holsteinischen Hafen registriert ist, Sie mit ihm in den beiden Kalenderjahren vor Antragstellung an insgesamt mindestens 60 Tagen auf See gefischt haben, es für die Dauer der Zweckbindungsfrist zum vollen Zeitwert versichert ist. Ihr Fahrzeug der Binnenfischerei ist förderfähig, wenn Sie mit diesem ausschließlich in Binnengewässern fischen. Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen. Sie halten die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ein. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind kurzlebige Wirtschaftsgüter (Material, dessen Lebensdauer normalerweisel ein Jahr nicht übersteigt), Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Betriebskosten sowie Ersatzbeschaffungen, Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Quelle: Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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