Loading...
Loading...
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ). Sie erhalten die Förderung vor allem für in Kooperationen angestelltes und für kooperative Aufgaben tätiges Personal, die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer gemeinsamer verkehrsträgerübergreifender digitaler Tarif- und Fahrgastinformationsmedien, gemeinsame verkehrsträgerübergreifende analoge Fahrplaninformationsmedien (zum Beispiel Fahrplanhefte und Linienfahrpläne), kundenorientierte Vermarktung der gemeinsamen Produkte und Dienstleistungen der Kooperation, extern vergebene Studien, Erhebungen und Gutachten zur Verbesserung der Kooperation, externe Erstellung von aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vorhaben und beträgt für Aufwendungen für Personal bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1.100.000 EUR je Kooperation und Jahr, für digitale Fahrplaninformationsmedien bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für analoge Fahrplaninformationsmedien bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Marketingvorhaben bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Studien, Erhebungen und Gutachten bezüglich möglicher Kooperationen, Kooperationserweiterungen und innovativer Projekte bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für regelhaft zu erstellender Studien, Erhebungen und Gutachten in bestehenden Kooperationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kooperationen von 2 und 40 Prozent für Kooperationen von 3 und mehr Partnern. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen. Das Antragsverfahren gliedert sich in 2 Stufen: Melden Sie Ihr Vorhaben bitte bis zum 31. Oktober des Vorjahres an. Nach Aufnahme in das Förderprogramm stellen Sie Ihren Antrag bis zum 30. April des der Anmeldung folgenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder mehreren Aufgabenträgern für den ÖPNV , Tarif- und Verkehrsgemeinschaften, Tarif- und Verkehrsverbünde sowie bei bestimmten Vorhaben Vereine. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr beitragen. Das Image des ÖPNV als attraktive, moderne, sichere und komfortable Alternative zum Individualverkehr muss durch Ihre Maßnahme gestärkt werden. Ihr Vorhaben muss die Gesellschafts-, Satzungs- oder Kooperationsvertragsziele mit umsetzen und im Einklang mit vorhandenen Planungen und Zielen der ÖPNV -Aufgabenträger stehen. Ihr Vorhaben muss finanziell gesichert sein. Sie müssen mit mindestens einem weiteren Aufgabenträger einen gemeinsamen Nahverkehrsplan erstellen und darin die Belange des Landes als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr berücksichtigen.
Quelle: Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenDie Quellseite wurde noch nicht verglichen. Behandeln Sie jedes Datum auf dieser Seite als ungeprüft.