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Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen fördert Sie als Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Fachärztliche Weiterbildung, Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung, Hebammen und Modellvorhaben. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben erhalten Sie in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben: In der fachärztlichen Weiterbildung beträgt der Zuschuss je nach Fördergegenstand bis zu EUR 4.000 beziehungsweise bis zu EUR 2.700 pro Monat für eine oder einen Weiterzubildenden in Vollzeit. Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung erhalten für eine Fachkraft Personalkostenzuschüsse von EUR 3.900 pro Monat für die landesweite Koordinierung beziehungsweise EUR 1.500 pro Monat für die regionale Koordinierung, jeweils zuzüglich einer Pauschale von 15 Prozent für Sachausgaben. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit EUR 60.000 innerhalb von 36 Monaten gefördert. Die Koordinierungsstelle für die Öffentlichkeitsarbeit von Hebammen wird mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit EUR 120.000 innerhalb von 24 Monaten gefördert. Der Zuschuss zum Hebammenexternat beziehungsweise zur Hospitation beträgt pauschal EUR 20,00 für einen absolvierten Ausbildungstag, maximal jedoch EUR 1.200 bei einer 12-wöchigen Dauer. Die Aufnahme, Wiederaufnahme oder Erweiterung einer freiberuflichen Hebammentätigkeit wird pauschal mit EUR 5.000 gefördert. Die Höhe des Zuschusses zu Modellvorhaben beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ). Im Teil D (Altenpflegeausbildung ) können Sie keine Anträge mehr einreichen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Antragsberechtigung richtet sich nach dem Förderbereich und dem jeweiligen Vorhaben: Fachärztliche Weiterbildung: Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie die Landkreise und kreisfreie Städte, die als Weiterbildungsstätte nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer mit einem Weiterbildungsbefugten zugelassen sind. Weiterbildungsverbünde: Antragsberechtigt sind die Sächsische Landesärztekammer, natürliche und juristische Personen als Träger oder Verwalter von regionalen Weiterbildungsverbünden sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hebammen: Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände der Hebammen, die landesweit tätig sind, Ausbildende sowie freiberufliche Hebammen und solche, die eine Freiberuflichkeit anstreben. Modellvorhaben: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. In den verschiedenen Förderbereichen müssen Sie jeweils spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Quelle: Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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