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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Quelle: zbfs.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Familie, wenn Sie sich wegen Ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation keinen gemeinsamen Familienurlaub leisten können oder wenn Sie an Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung teilnehmen möchten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Familienurlaub zur Erholung in einer anerkannten Familienferienstätte sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden (Vorträge, Seminare, Schulungen sowie vergleichbare Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Familienurlauben für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 19,50 pro Tag und für jedes berücksichtigungsfähige Kind mit Behinderung bis zu EUR 25,50 EUR pro Tag, jedoch maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben; bei Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden für jedes berücksichtigungsfähige Kind bis zu EUR 27,00, für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 30,50. Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme online oder postalisch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind für Familienurlaube: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (zum Beispiel bei Erkrankung der Eltern), für Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, werdende Mütter und Väter. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das Nettoeinkommen Ihrer Familie darf im Kalenderjahr bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ihr Aufenthalt müssen in einer anerkannten Familienferienstätte erfolgen. Ihr Familienurlaub muss mindestens 6 Verpflegungstage umfassen. Sie bekommen die Förderung für höchstens 14 Verpflegungstage. Sie können die Förderung für einen Familienurlaub pro Jahr bekommen. Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende müssen Schwierigkeiten in den verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie vorbeugen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen sowie als Wochenendseminar von Freitag bis Sonntag mit wenigstens 13 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) durchgeführt werden. Sie bekommen die Förderung für Ihren Familienurlaub nur dann, wenn Ihr Antrag vor Ihrer Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht und der Antragseingang vom ZBFS bestätigt wird.
Quelle: Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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