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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Quelle: freistaat.bayern · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge: mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Altfälle) oder Master bis zu EUR 19.700, mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium (Altfälle) oder Bachelor bis zu EUR 14.300, mit abgeschlossener Ausbildung an einer Fachakademie bis zu EUR 10.740. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Ihrer Erziehungsberatungsstelle folgende Aufgaben wahrnehmen: Beratung von Kindern und Jugendlichen, Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Erziehungsberatung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Ihre Erziehungsberatungsstelle müssen Sie mit Fachkräften verschiedener Disziplinen besetzen, die ein psychologisches/psychotherapeutisches Universitätsstudium oder sozialpädagogisches Hochschulstudium mit Abschluss Master oder Bachelor (vormals Diplom) absolviert haben, oder mit andere Fachkräften sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder medizinischer Studienrichtungen sowie mit Abschluss Heilpädagogik besetzen, sofern sie durch ihre Qualifikation das fachliche Profil der Beratungsstelle stärken, sowie mit mindestens 3 Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Teamassistenz besetzen. Sie nehmen ? soweit möglich ? Finanzierungsbeteiligungen Dritter in Anspruch und erbringen angemessene Eigenleistungen.
Quelle: Förderung der Erziehungsberatungsstellen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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