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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben, die der Weiterentwicklung hessischer Dörfer dienen. Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren. Finanzielle Unterstützung können Sie für folgende Maßnahmen erhalten Konzepte, Dienstleistungen und IT -Lösungen Unterstützung bürgerschaftliches Engagement Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe Örtliche Infrastruktureinrichtungen Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen Städtebaulich verträglicher Rückbau Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Ob für Ihr Projekt eine Kombination von Fördermöglichkeiten in Frage kommt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Landratsverwaltung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm ist die Aufnahme der Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen auf Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes. Die Anforderungen an die Bewerbung als Förderschwerpunkt ergeben sich aus den Informationen für das jeweilige Aufnahmejahr. Gefördert wird in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind. Für die Förderung eines Dorfentwicklungsvorhabens sind im Einzelnen antragsberechtigt: Öffentliche kommunale Träger Öffentlich nicht kommunale Träger (zum Beispiel Kirchen) Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften des privaten Rechts Anerkannte Kommunen für die Laufzeit 2025 bis 2031 sind: Gemeinde Grasellenbach mit den Ortsteilen Litzelbach, Scharbach, Tromm, Wahlen ? Landkreis Bergstraße Stadt Hünfeld mit den Ortsteilen Mackenzell, Großenbach, Michelsrombach, Rückers, Roßbach ? Landkreis Fulda Gemeinde Wildeck (gesamtkommunal) ? Landkreis Hersfeld-Rotenburg Stadt Oestrich-Winkel (Ortsteil Hallgarten) ? Landkreis Rheingau-Taunus Stadt Volkmarsen (gesamtkommunal) ? Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Waldkappel (gesamtkommunal) ? Landkreis Werra-Meissner
Quelle: Förderung der Dorfentwicklung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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