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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei der Beräumung von Brachflächen. Mithilfe der Förderung sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, für die die Eigentümerin oder der Eigentümer weder für eine Sanierung noch für einen Abbruch in Anspruch genommen werden kann oder die im Eigentum Ihrer Gemeinde stehen. Sie bekommen die Förderung für vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Planungen, Baugrunduntersuchungen, Rechtsberatung), Altlastenbehandlung, Beseitigung von Abfallablagerungen, Abriss, Beräumung und Sicherungsmaßnahmen sowie einfache Begrünung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Sachsen. Eine Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Brache muss ihre ursprüngliche Funktion oder überwiegende Nutzung mindestens 10 Jahre vor Bewilligung verloren haben und darf in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht mehr genutzt werden können. Die 10-jährige Frist entfällt bei Hochwasserschäden. Ihre Maßnahme muss Bestandteil des von der Gemeinde erarbeiteten Fachteils ?Brachen? zum integrierten Stadtentwicklungskonzept oder zum integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzept sein. Die Brache ist im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates Sachsen erfasst.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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