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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: lanuv.nrw.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten von BNE-/Umweltbildungseinrichtungen in den folgenden Handlungsfeldern: BNE-Bildungsprogramm: Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung eines umfassenden, kompetenzorientierten BNE-Programms, Maßnahmen zur Unterstützung der Landesprogramms ?Schule der Zukunft?, Netzwerkaktivitäten in der Region, Kooperation im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW , fachbezogene Weiterbildung und Qualifizierung. Zudem erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen und Projekte, die einer Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen, interdisziplinäres Fachwissen vermitteln und den Austausch befördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im Rahmen der Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen maximal EUR 130.000 pro Einrichtung im Jahr. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ihren Erstantrag können Sie bis zum 31.10. eines Jahres für die nächste Förderperiode stellen. Ihren Folgeantrag können Sie bis zum 15.12. eines Jahres für die nächste Förderperiode einreichen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind im Rahmen der Förderung von Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen, die Träger einer Umweltbildungseinrichtung mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind, dabei vor allem: gemeinnützig tätige, juristische Personen des Privatrechts wie Vereine und Verbände sowie Stiftungen oder Gesellschaften, Kirchen, Gemeinden und Gemeindeverbände oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der sonstigen Projektförderung juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit sie als Umweltbildungsanbieter tätig sind und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Im Rahmen der Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen müssen Sie auf allen als verbindlich beschriebenen Handlungsfeldern aktiv werden. Dabei sind der Umfang und die Intensität der Maßnahmen je nach Größe und Reichweite Ihrer Einrichtung unterschiedlich. Sie müssen bei der sonstigen Projektförderung mit Ihrer Maßnahme an die jeweils aktuelle ?Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung? anknüpfen und zur Umsetzung der darin formulierten Zielsetzungen beitragen.
Quelle: Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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