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Fördergeber nicht belegt
Quelle: blm.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien unterstützt Sie als kleinen oder mittelständischen Anbieter bei der Produktion von Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Anbietergesellschaften und -gemeinschaften im Sinne von Artikel 25 Absatz 4 Satz 4 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG), Anbieter einschließlich Spartenanbieter und genehmigte Zulieferer von Programmteilen oder Programmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Programme, die gefördert werden sollen, müssen inhaltlich überwiegend kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Themen behandeln, in der Regel Neu- und Eigenproduktionen sein, die inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig zu produzieren sind. Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben, die Fördermittel vollständig in Bayern einsetzen und das Programm oder den Programmteil erstmalig in Bayern ausstrahlen. Eine spätere Verwertung außerhalb Bayerns ist möglich. Nach Artikel 23 BayMG beauftragte Programme sind von der Förderung ausgeschlossen. Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten, Leitungs- oder Satellitenkosten für die Zulieferung des Programms oder zur Einspeisung ins BK-Netz sowie technische Übertragungs- und Verbreitungskosten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.