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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Quelle: smekul.sachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei der Einrichtung und der Arbeit von Netzwerken und Kooperationen außerhalb der Zusammenarbeit von EIP-Agri und LEADER. Sie erhalten die Förderung für Kooperationen: Einrichtung und Koordinierung von Kooperationen zwischen mindestens 2 Akteuren in einem definierten Gebiet innerhalb von Sachsen, unter anderem für den Aufbau und Betrieb von Versorgungsketten von Lebensmitteln und lokaler Märkte, Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen, laufende Ausgaben der Zusammenarbeit, Netzwerke: Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Strategien für die Zusammenarbeit, Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen und Plänen (zum Beispiel Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken, Umsetzung von Plänen (zum Beispiel Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen, laufende Ausgaben der Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Sie können die Förderung normalerweise für 7 Jahre erhalten. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln. Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden. Sie müssen ein Konzept vorlegen, dass den Anforderungen des Aufrufs zur Einreichung von Förderanträgen entspricht. Im Konzept oder in einer Kooperationsvereinbarung müssen Sie die Zusammenarbeit zwischen mindestens 2 unabhängigen Akteuren verankern. Wenn Sie ein Vorhaben zu Versorgungsketten von Lebensmitteln oder zur Entwicklung lokaler Märkte planen, müssen Sie ein positives Votum eines durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bestimmten Fachgremiums vorgelegen. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Quelle: Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) ? Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.