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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Quelle: smekul.sachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) ?Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit?. Sie erhalten die Förderung für die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG und Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, die Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpfen und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt-, tierwohl-, tiergesundheits-, arbeitsschutz- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv anstoßen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für gemeinwohlorientierte Vorhaben 100 Prozent, für alle anderen Vorhaben 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Sie können die Förderung normalerweise für 3 Jahre erhalten. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) als Zusammenschluss von Akteuren zur Umsetzung eines Pilotprojekts in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Operationellen Gruppe (OG) muss es sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln. Die OG muss mindestens 2 voneinander unabhängige Akteure umfassen. Mitglieder einer OG können unter anderem sein: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft, Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen, Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts, sonstige Unternehmen, natürliche Personen. Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden. Die OG muss einen einen Geschäftsplan und eine Kooperationsvereinbarung vorlegen. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Quelle: Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) ? Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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