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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Quelle: smekul.sachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft und deren Beschäftigten sowie weiterer Akteure. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben mit folgenden Schwerpunktthemen: Ressourcenschutz, Biodiversität, Vermeidung von Emissionen, Tierschutz und Tiergesundheit, Anpassung an den Klimawandel und regionale Vermarktung. Mitfinanziert werden vor allem die Organisation und Durchführung von Fachtagungen und Fachveranstaltungen, Workshops, Seminaren und Arbeitskreisen (inklusive vor-Ort Information und Begleitung), Fachexkursionen und Demonstrationsvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen Ressourcenschutz, Biodiversität und Vermeidung von Emissionen 100 Prozent, Tierschutz und Tiergesundheit sowie Anpassung an den Klimawandel 95 Prozent, regionale Vermarktung 90 Prozent der projektbezogenen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in Sachsen stattfinden (Ausnahme Exkursionen). Sie müssen die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen und über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Sie müssen das eingesetzte Personal regelmäßig schulen. Wenn Sie ein Investitionsvorhaben planen, müssen Sie normalerweise eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten, für Informations- und Kommunikationstechnologien von 3 Jahren. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Quelle: Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) ? Teil B.II.1 Wissensaustausch und Qualifizierung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.