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Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,5 Millionen für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 18 Monaten sowie Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,2 Millionen, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 400.000. Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000. Als 1. Schritt bei der Antragstellung empfiehlt die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein Beratungsgespräch. Reichen Sie Ihren Antrag bitte anschließend vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der SAB ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) der Europäischen Union mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als neu gegründetes Unternehmen erhalten Sie bis zu 3 Jahre nach Gründung keine Förderung. Damit Ihr Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt werden kann, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafterinnen oder Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger. Sie dürfen nur einmal die Beihilfe beantragen. Es muss wahrscheinlich sein, dass der Ausfall Ihres Unternehmes eine soziale Härte darstellt, ein Marktversagen bewirkt oder negative Auswirkungen auf die Agrarstruktur der Region hat. Mindestens ein Mitglied Ihrer Unternehmensleitung muss aufgrund seiner Ausbildung oder angemessener Berufserfahrung eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Unternehmens gewährleisten. Wenn Sie überwiegend auf gepachteten Flächen als Pächterin oder Pächter wirtschaften, müssen Sie Nutzungsverhältnisse von angemessener Dauer (in der Regel 12 Jahre) für mindestens 70 Prozent der gepachteten Flächen nachweisen. Dies kann durch Vorlage entsprechender Verträge oder auf andere geeignete Weise geschehen. Des Weiteren müssen Sie jeweils die spezifischen Voraussetzungen für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen beachten.
Quelle: Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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