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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: nrwbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden Mietwohnraum neu schaffen, der für Haushalte bestimmt ist, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie erhalten die Förderung für die Neuschaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern, bindungsfreien Mietwohnungen gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung), Gemeinschaftsräumen und Räumen zum Zweck der Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur (Infrastrukturräume) Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten, Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten, Energieeffizienz, Bauen mit Holz, barrierefreies Wohnen, städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten bei Nutzungsänderung, Mieteinfamilienhäuser, neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften und Planungswettbewerbe. Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe des Haushalts und dem Standort des Objekts ab. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die das Bauvorhaben durchführen oder durchführen lassen. Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Bei der Gebäude- oder Wohnraumänderung müssen Baukosten von mindestens EUR 750,00 je Quadratmeter Wohnfläche entstehen. Die Wohnungen sind barrierefrei zu errichten und müssen energetischen Mindestanforderungen genügen. Normalerweise müssen Sie eine Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten erbringen. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten.
Quelle: Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 ? Förderung von Mietwohnraum — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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