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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 70.000 je Unternehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens beziehungsweise von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen nicht älter als 40 Jahre sein. Sie müssen über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber niederlassen. Sie müssen einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen. Der Standardoutput Ihres Betriebes muss mindestens EUR 25.000 pro Jahr betragen. Der Höchstbetrag des Standardoutputs Ihres Betriebes pro Jahr beträgt für Acker- und Futterbaubetriebe EUR 500.000, für Gartenbau- und Verbundbetriebe sowie Betriebe mit Dauerkulturen EUR 1 Million und für Veredlungsbetriebe EUR 1,5 Millionen. Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen darf höchstens 2,0 Großvieheinheiten je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche betragen. Die Summe Ihrer positiven Einkünfte darf im Durchschnitt der letzten 3 vorliegenden Steuerbescheide höchstens EUR 90.000 Euro je Jahr bei Ledigen und EUR 120.000 je Jahr bei Verheirateten betragen haben. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Quelle: Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung ? FRL LIE/2023 ? Existenzgründungen und Hofnachfolge — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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