Loading...
Loading...
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Quelle: museumswesen.skd.museum · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Sachsen fördert Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Projekte im musealen Bereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird bei der Förderung von Institutionen im Einzelfall festgelegt. Bei Projekten im musealen Bereich können Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Anträge auf Förderung reichen Sie formgebunden ein. Die zuständige Antragstelle für Institutionen ist das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, für Projekte im musealen Bereich die Sächsische Landesstelle für Museumswesen. Anträge stellen Sie bitte jeweils bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr. Anträge zur Förderung des Ankaufs von bedeutendem Museumsgut können Sie ganzjährig stellen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt für die institutionelle Förderung sind Landesdachverbände sowie Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben von besonderem Landesinteresse wahrnehmen und die in der Hauptsache in den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik oder Soziokultur tätig sind. Antragsberechtigt für Projekte im musealen Bereich sind gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger von bestehenden oder im Aufbau befindlichen Museen, Verbände, die zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft in Sachsen beitragen und auch andere museumsnahe Einrichtungen. Nicht gefördert werden Einrichtungen, die unmittelbar vom Bund, den Ländern oder vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei einer institutionellen Förderung muss sich die Kommune, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, angemessen an der Finanzierung beteiligen. Als Verband oder Träger von Museen müssen Sie sich an den ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) und an den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren. Museumsgut muss dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Quelle: Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.