Loading...
Loading...
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Quelle: smekul.sachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen. Sie bekommen die Förderung für Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Grundwasserschäden, einschließlich dafür erforderlicher Entsiegelungsmaßnahmen, Sanierungen von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen, und Sicherung und Stilllegung von Deponien, insbesondere zur Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sanierungen 77 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Sicherung und Stilllegung von Deponien 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 10 Millionen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Landesdirektion Sachsen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Landkreise, natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Fläche, für die Sie die Förderung beantragen, muss im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein. Sie müssen mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Fläche in naturnahe Grünflächen umwandeln. Naturnahe Grünflächen sind unversiegelte, biodiversitätsfördernde Grün- und Freiflächen, vor allem Flächen mit Gehölzen, insektenfördernde, arten- und blütenreiche Wiesen einschließlich insektenfördernder, mehrjähriger Kraut- und Staudenflächen. Das Pflanz- und Saatgut, das Sie verwenden, muss von Arten stammen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind. Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchführen. Projekte zur Sicherung und Stilllegung von Deponien müssen beim Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Quelle: Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten ? FRL FrDS/2024 — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.