Loading...
Loading...
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Quelle: schleswig-holstein.de
Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fördern Projekte, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen. Sie erhalten die Förderung für investive Projekte einschließlich Vorbereitung, Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar). Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Wenn Sie als Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg? e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU , Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert. Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beziehungsweise an die Freie und Hansestadt Hamburg ? Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Als kreisangehörige Gemeinde und Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Kreis ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn, Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz zur Kommunalen Zusammenarbeit in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster, die Freie und Hansestadt Hamburg, der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg? e.V. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss zur Umsetzung der strategischen Ziele der MRH, die im jeweils gültigen vom Regionsrat beschlossenen Strategischen Handlungsrahmen der MRH definiert sind, beitragen. Wenn Sie ein Kooperationsprojekt mit weiteren Beteiligten planen, müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, in der Sie eine Antragsberechtigte/einen Antragsberechtigten bestimmen, die oder der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt. Für Bauten und bauliche Anlagen müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren, für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände von 5 Jahren beachten. Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Ausgenommen davon ist der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg? e.V.
Quelle: Förderfonds der Metropolregion Hamburg ? Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenDie Quellseite wurde noch nicht verglichen. Behandeln Sie jedes Datum auf dieser Seite als ungeprüft.