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Fördergeber nicht belegt
Quelle: film.mfg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien für Kino, TV und VoD, beispielsweise Filme und Serien mit innovativen digitalen Erzählformen wie 360-Grad-Filme, Virtual-Reality -, Augmented-Reality -Anwendungen und Webserien. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben und Maßnahmen: Stoffentwicklung für fiktionale Filme, dokumentarische Filme, fiktionale und dokumentarische Serien, Produktionsvorbereitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien, Incentive Funding , Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien, Line-Produce r-Förderung, Postproduktion, Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für fiktionale und dokumentarische Filme, insbesondere für Kinofilme, Förderung von kommunalen Kinos, Modernisierung der Ausstattung und Technik sowie Umbaumaßnahmen für gewerbliche Filmtheater, Kinopreise und Auszeichnungen für gewerbliche Filmtheater, sonstige Maßnahmen zur Pflege des Filmstandorts Baden-Württemberg und der Medienwirtschaft. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG). Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen. Über die Förderanträge zu den einzelnen Fördermaßnahmen entscheiden normalerweise die jeweils zuständigen Jurys der MFG. Die MFG empfiehlt vor Antragseinreichung ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit der jeweils zuständigen Ansprechpartnerin oder dem jeweils zuständigen Ansprechpartner.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Filmtheater. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen entsprechen. Als Maßstäbe für die kulturelle Qualität sind unter anderem heranzuziehen die inhaltliche, historische, zeitgeschichtliche, schöpferische, soziale oder gesellschaftliche Relevanz des Stoffes, die erzählerische und sprachliche Ausgestaltung des Drehbuchs oder Treatments und der Dialoge, die inhaltliche Ausgestaltung der Drehvorlage, die zu erwartende gestalterische und visuelle Umsetzung des Werkes sowie die Kompetenz der beteiligten Filmkünstler vor allem in den Bereichen Buch, Regie, Schauspiel, Animation, (virtuelle) Bildgestaltung, Schnitt, Szenographie, Ausstattung und Musik. Sie müssen in erforderlichem Umfang (Mit-)Inhaberin oder (Mit-)Inhaber projektrelevanter Rechte sein. Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich sicher. Nicht gefördert werden Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen, Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.
Quelle: Filmförderung der MFG Baden-Württemberg — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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