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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung, -qualifizierung und -sicherung sowie der Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie für Vorhaben, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) verfolgen. Dies sind zum Beispiel: branchen- und regionsübergreifende, innovative Modell- oder Pilotprojekte zur Unterstützung der Ziele der FI.SH, Erstellung und Weiterentwicklung innovativer Module und Plattformen, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und beruflichen Weiterbildung hinsichtlich der Herausforderungen des digitalen Wandels, Vorhaben, die einen überregionalen Mehrwert für die Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung sowie der Weiterbildung mit sich bringen sowie Projekte zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Schleswig-Holstein. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent tragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung: Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung Ihrer Maßnahme muss ein besonderes Interesse des Landes bestehen. Zu den besonderen Interessen zählen insbesondere Projekte mit Digitalisierungsbezug. Sie müssen die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen. Sie müssen eindeutige, messbare Ziele definieren und deren Erreichung durch das Projekt quantifizieren. Die Leitlinien zur Nachhaltigkeit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Diversity Management und Vorgaben zur Inklusion sind zu berücksichtigen. Sie müssen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union oder sonstige Fördermöglichkeiten Dritter vorrangig in Anspruch nehmen. Sie dürfen mit den Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen. Nicht gefördert werden unternehmenseigene Maßnahmen wie Inhouse -Seminare, Angebote politischer Fraktionen und gewinnorientierte Angebote.
Quelle: Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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