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Fördergeber nicht belegt
Quelle: urbact.eu · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Kommunen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Europäische territoriale Zusammenarbeit ? URBACT Ziel und Gegenstand URBACT ist ein europäisches Austausch- und Lernprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Das Programm unterstützt Städte aller Größen, gemeinsame Lösungen für städtische Herausforderungen zu erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei im Zeitraum von 2021 bis 2027 die Ziele für gerechtere, grünere und produktivere Städte. Es handelt sich um ein operationelles Programm für die im Rahmen des Ziels ?Europäische territoriale Zusammenarbeit? aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) erfolgenden Strukturinterventionen der EU in allen Mitgliedstaaten unter Beteiligung Norwegens und der Schweiz. Die konkrete Zusammenarbeit der Städte erfolgt im Rahmen von Netzwerken. URBACT ist auf vier Hauptziele ausgerichtet: Schaffung von Strukturen für die Umsetzung der Politik: Verbesserung der Fähigkeit der Städte, nachhaltige städtische Politiken und Praktiken auf integrierte und partizipative Weise zu verwalten. Politikgestaltung: Verbesserung der Gestaltung nachhaltiger städtischer Politiken und Praktiken. Politikumsetzung: Verbesserung der Umsetzung integrierter und nachhaltiger städtischer Strategien und Maßnahmen. Aufbau und Austausch von Wissen: Sicherstellen, dass Praktiker und Entscheidungsträger auf allen Ebenen Zugang zu Wissen haben und Know-how zu allen Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung austauschen können, um die Stadtentwicklungspolitik zu verbessern. Antragsberechtigte Antragsteller können sein: Städte, Gemeinden, Stadtbezirke, Regionen und Ballungsräume, lokale Agenturen, die als (halb-)öffentliche Institutionen von einer Kommune gegründet wurden oder in ihrem Besitz sind und die in ihrem Auftrag für städtische Themen zuständig sind (z.B. Wirtschaftsförderung, Energieversorgung, Gesundheits- oder Verkehrsdienste, etc.), regionale oder nationale Behörden, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind, sowie Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind. Die Teilnehmer können aus allen 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz stammen. Voraussetzungen In jedem Netzwerk übernimmt eine Stadt die Federführung (? Lead Partner ?). Zudem müssen die Städtepartner die Mehrheit in einem Netzwerk bilden ? maximal drei Partner pro Netzwerk dürfen keine Städte sein. Wichtig ist auch die geografische Ausgewogenheit von Partnern aus weniger entwickelten oder Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen. In jedem Netzwerk können jeweils bis zu maximal zwölf Partner mitarbeiten. Art und Höhe der Förderung Förderfähig sind schwerpunktmäßig Forschung und Innovation, CO 2 -arme Wirtschaft, Umweltschutz und Ressourceneffizienz, soziale Integration und Armutsbekämpfung sowie Beschäftigungsförderung und Arbeitsmobilität. 30 Prozent des Budgets stehen jedoch für alle Themen der Stadtentwicklung offen, die einen ? Bottom-up -Ansatz? verfolgen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Kofinanzierungsrate der EU für stärker entwickelte Regionen liegt bei 70%, für weniger entwickelte und Übergangsregionen gibt es 85% EFRE -Förderung. Antragsverfahren Anträge sind auf der Grundlage von Aufrufen einzureichen. Die Antragstellung für ein URBACT-Projekt erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach dem ersten Antrag haben die Netzwerke sechs Monate lang Zeit, ihr Konzept weiter auszuarbeiten und (je nach Netzwerk) zusätzliche Städtepartner zu akquirieren bzw. die Partnerschaft zu konsolidieren. Wird der dann eingereichte endgültige Antrag genehmigt, folgt eine 24-monatige Laufzeit zur Umsetzung der Aktivitäten. In den einzelnen an URBACT beteiligten Ländern dienen so genannte ?National Dissemination Points? als Verbreitungsstellen für Informationen aus dem URBACT-Programm. Seit 2009 übernimmt diese Funktion für Deutschland und Österreich der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. Ausführliche Informationen über das Programm und die geförderten Projekte können im Internet abgerufen werden. Quelle Informationen des URBACT-Sekretariat sowie des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. , Stand Juni 2022.
Quelle: Europäische territoriale Zusammenarbeit ? URBACT — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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