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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Quelle: 2014-2020.efre-bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände; Fördergebiet: DE-BY
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
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wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern Ziel und Gegenstand Im Rahmen des Ziels ?Europäische territoriale Zusammenarbeit? (INTERREG V) fördert die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zwischen den Regionen. Der Freistaat Bayern ist in der Förderperiode 2021 bis 2027 an folgenden INTERREG-V-Programmen beteiligt: Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern ? Tschechien (INTERREG V A) Förderschwerpunkte sind Projekte in den Bereichen ?Forschung und Wissenstransfer? (Prioritätsachse 1), ?Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz? (Prioritätsachse 2), ?allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen? (Prioritätsachse 3), ?Kultur und nachhaltiger Tourismus? (Prioritätsachse 4) sowie ?bessere Interreg Governance ? (Prioritätsachse 5). Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern ? Österreich (INTERREG V A) Förderschwerpunkte sind Projekte in den Bereichen ?zukunftsfähige Wirtschaft? (Prioritätsachse 1), ?resiliente Umwelt? (Prioritätsachse 2), ?nachhaltiger Tourismus? (Prioritätsachse 3), ?integrierte Regionalentwicklung? (Prioritätsachse 4) sowie ?grenzüberschreitende Governance ? (Prioritätsachse 5). Grenzübergreifende Zusammenarbeit Alpenrhein ? Bodensee ? Hochrhein (INTERREG V A) Förderschwerpunkte sind grenzschreitende Projekte in den Bereichen ?Digitalisierung und Innovation? (Prioritätsachse 1), ?Umwelt, Natur- und Klimaschutz? (Prioritätsachse 2), ?Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus? (Prioritätsachse 3), ?Zusammenarbeit + Bürgerschaftliches Engagement? (Prioritätsachse 4). Transnationale Zusammenarbeit Programmraum Alpen (INTERREG V B) Förderschwerpunkte sind transnationale Projekte in den Bereichen ?klimaresilienter und grüner Alpenraum? (Prioritätsachse 1), ? CO2 -neutraler und ressourcensensibler Alpenraum? (Prioritätsachse 2), ?Innovation und Digitalisierung für einen grünen Alpenraum? (Prioritätsachse 3) sowie ?bessere Governance in Bezug auf die Verwaltung? (Prioritätsachse 4). Transnationale Zusammenarbeit Programmraum Donau (INTERREG V B) Förderschwerpunkte sind transnationale Projekte in den Bereichen ?innovativer und sozial verantwortlicher Donauraum? (Prioritätsachse 1), ?umwelt- und kulturbewusster Donauraum? (Prioritätsachse 2), ?besser vernetzte und energiebewusste Donauregion? (Prioritätsachse 3), ?bessere Governance der Zusammenarbeit im Donauraum? (Prioritätsachse 4). Transnationale Zusammenarbeit Programmraum Mitteleuropa (INTERREG V B) Förderschwerpunkte sind transnationale Kooperationsprojekte in den Bereichen ?Zusammenarbeit für ein intelligenteres Mitteleuropa? (Prioritätsachse 1), ?Zusammenarbeit für ein umweltfreundlicheres Mitteleuropa? (Prioritätsachse 2), ?Zusammenarbeit für ein besser vernetztes Europa? (Prioritätsachse 3) sowie ?bessere Governance für die Zusammenarbeit in Mitteleuropa? (Prioritätsachse 4). Transnationale Zusammenarbeit Programmraum Nordwesteuropa (INTERREG V B) Förderschwerpunkte sind transnationale Projekte in den Bereichen in den Bereichen ?Klima und Umwelt? (Prioritätsachse 1), ?Energiewende? (Prioritätsachse 2), ?Kreislaufwirtschaft? (Prioritätsachse 3), ?Innovation und Widerstandsfähigkeit? (Prioritätsachse 4) sowie ?inklusive Gesellschaft? (Prioritätsachse 5). StartTransnational Vorbereitung von Förderanträgen bis zur Einreichungsreife in den transnationalen Programmen. Interregionale Zusammenarbeit (INTERREG EUROPE) Förderschwerpunkte sind Kooperationsprojekte von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz für den Wissenstransfer zwischen Behörden und Landesregierungen in den Bereichen ? Smarter Europe ? (Forschung und Innovation, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit von KMU , S3, Industrie und Unternehmertum, Digitale Konnektivität) ? Greener Europe ? (Energie-Effizienz, erneuerbare Energien, intelligente Energiesysteme, Klimawandel, Wassermanagement, Kreislaufwirtschaft, Umwelt und biologische Vielfalt), ? More connected Europe ? (nachhaltiges Verkehrsnetz TEN-V, nachhaltige Mobilität), ? More social Europe ? (Bildung, Soziale Inklusion, Integration von Drittstaatenangehörigen, Gesundheitsfürsorge, Kultur und nachhaltiger Tourismus), ? Europe closer to the citizens ? (integrierte Stadtentwicklung, integrierte Siedlungsentwicklung außerhalb der Städte), ? Better regional governance ? (politische Steuerung). Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind ? je nach spezifischen Bedingungen der INTERREG-V-Programme ? Kommunen, Unternehmen, Behörden, Kammern, Universitäten, Verbände, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Voraussetzungen Die Projektwirkung muss im Fördergebiet liegen. Informationen über die Abgrenzung der Fördergebiete können im Internet abgerufen werden. Die Projektpartner müssen sich auf einen federführend zuständigen Partner (?Leadpartner?) einigen. Dieser vertritt das Projekt nach außen, insbesondere gegenüber der programmverwaltenden Stelle (?Verwaltungsbehörde?). Für jedes INTERREG-V-Programm gelten spezifische Förderbedingungen und -inhalte. Mit der Ausführung des Projekts darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Antragsverfahren Die Verfahren zur Antragstellung und -prüfung sind spezifisch geregelt. Die für die jeweiligen INTERREG-V-Programme zuständigen Ansprechpartner sind im Internet unter http://www.efre-bayern.de in der Rubrik ?Europäische territoriale Zusammenarbeit? abrufbar. Weitere Informationen sind beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erhältlich. Die Quelle Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Stand Dezember 2022.
Quelle: Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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