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Fördergeber nicht belegt
Quelle: justiz.thueringen.de
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie frisches Obst und Gemüse an Kinder verteilen und begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen möchten. Sie erhalten eine Förderung für die Lieferung der Produkte einschließlich der Ausgaben für Logistik und Verteilung sowie Öffentlichkeitsarbeit und andere flankierende Maßnahmen, für begleitende pädagogische Maßnahmen. Das Programm richtet sich an Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen und Förderzentren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 0,34 je Portion bei konventionellen Erzeugnissen und EUR 0,39 bei Bioerzeugnissen. Sie erhalten 2 Portionen je Schülerin und Schüler und Schulwoche. Die Portionsgröße beträgt innerhalb eines Monats durchschnittlich mindestens 100 Gramm. Die Höhe der Förderung für Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung und Bewertung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung für begleitende pädagogische Maßnahmen beträgt bis zu EUR 750,00. Für pädagogische und flankierende Maßnahmen über EUR 750,00 beträgt die Förderung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Anträge für die Abgabe von Obst und Gemüse reichen Sie bis zum 1.5. für das folgende Schuljahr ein. Anträge für begleitende pädagogische Maßnahmen und für Öffentlichkeitsarbeit stellen Sie mindestens 6 Wochen vor der Durchführung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Für die Lieferung der Produkte und für die Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen sind Sie als Schulträger antragsberechtigt. Für andere Maßnahmen sind Sie als öffentliche oder private Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie sich mit der Verwaltung und Durchführung des Thüringer Schulobstprogramms befassen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie sind vor der Teilnahme am Programm vom Thüringer Landesverwaltungsamt zugelassen worden. Sie schließen einen schriftlichen Liefervertrag ab. Sie stellen eine regelmäßige und zuverlässige Belieferung der teilnehmenden Schulen für eine Mindestdauer von 6 Monaten je Schuljahr sicher. Sie führen begleitende pädagogische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verteilung von Schulobst und -gemüse in den betreffenden Einrichtungen durch.
Quelle: EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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