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Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ( ESF ) Plus Sie als Frau mit einem besonderen Gründungshemmnis bei Ihrer Unternehmensgründung. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Sozialversicherungskosten sowie einen Kinderbonus. Die Höhe der Förderung beträgt in den ersten 6 Monaten EUR 1.320 pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt, EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt; für weitere 9 Monate EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt. Sie erhalten keinen Zuschuss zu den Sozialabgaben, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung über das SAB -Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind volljährige weibliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind eine Gründerin, die eigene Migrationserfahrung hat oder alleinerziehend ist oder als Berufsrückkehrende ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung mindestens 6 Monaten unterbrochen hat oder als pflegende Angehörige Leistungen zur sozialen Sicherung als Pflegeperson erhält oder die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung überwiegend als mitarbeitende Familienangehörige tätig war oder ein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung hat oder eine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigt. Sie weisen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung nach. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet haben. Wenn Sie die Selbstständigkeit aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb überführen, gilt diese Einschränkung nicht. Als Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist, werden Sie nicht gefördert.
Quelle: ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021?2027 ? B ? Gründerinnenprämie — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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