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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) bei der Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben. Sie erhalten die Förderung für die unbefristete Neuanstellung von Innovationsassistentinnen und -assistenten, die ein Forschungs- und Entwicklungs-Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt bearbeiten, die Neuanstellung von InnoManagerinnen und InnoManagern, die in Ihrem Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einführen, die Neuanstellung von Transferassistentinnen und Transferassistenten, die kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufbereiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, jedoch höchstens EUR 70.000 pro Jahr für bis zu 36 Monate je Innovationsassistentin und -assistenten, EUR 85.000 pro Jahr für bis zu 30 Monate je InnoManagerin und -Manager und EUR 90.000 pro Jahr für bis zu 48 Monate je Transferassistentin und -assistenten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das SAB -Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt für Innovationsassistentinnen und -assistenten oder InnoManagerinnen und -Manager sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß EU -Definition der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind auch große Unternehmen antragsberechtigt; Transferassistentinnen und -assistenten sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler wie Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowieTransferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sei setzen Ihr gefördertes Personal auf einer neu geschaffenen Stelle ein und ersetzen kein anderes Personal. Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen Sie unbefristet einstellen. Ihr neu eingestelltes Personal darf in den vergangenen 6 Monaten vor Antragstellung nicht von sich aus eine Beschäftigung in Sachsen gekündigt haben. Der neu geschaffene Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen. Die Dauer der Beschäftigung beträgt mindestens 12 Monate. Sie dürfen eine branchenübliche Probezeit vereinbaren. Sie dürfen normalerweise gleichzeitig bis zu 2 Innovationsassistentinnen und -assistenten oder Transferassistentinnen und -assistenten beschäftigen, aber nur eine InnoManagerin oder einen InnoManager. Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen über einen Abschluss von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verfügen und den letzten qualifizierenden Abschluss innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor Beschäftigungsbeginn erworben haben. Eine Tätigkeit an einer Hochschule verlängert diesen Zeitraum um bis zu 5 Jahre. InnoManagerinnen und -Manager müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie verfügen. Transferassistentinnen und -assistenten müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler verfügen.
Quelle: ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm ? A ? MINT-Fachkräftebindung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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