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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten: unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen, Erhaltungsmaßnahmen (handwerkliche Leistungen) an genutzten Kulturdenkmalen, Erneuerung/Rekonstruktion historischer Bauteile, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gründenkmalen, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen sowie deren künstlerischer Ausstattung, Gutachten, Bauaufnahmen, Dokumentationen entsprechend den denkmalfachlichen Vorgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder Verfügungsberechtige und Verfügungsberechtigter von Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernde Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen. Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicherstellen. Fördermittel der EU , des Bundes und von Dritten müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen. Sie dürfen mit der zu fördernden Maßnahme erst beginnen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Bei denkmalschutzbedingten Baumaßnahmen müssen Sie die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung beteiligen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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