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Fördergeber nicht belegt
Quelle: regierung-mv.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben an Denkmalen unterschiedlicher Art, die dem Denkmalschutz entsprechen. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz, Arbeiten zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen zur Sicherung der originalen Substanz sowie Arbeiten zur rekonstruierenden Wiederherstellung untergegangener Teile, wenn diese für das Verständnis oder Erscheinungsbild der teilzerstörten Denkmale unverzichtbar sind, sowie Arbeiten zur Bergung und Sicherung von wichtigen Denkmalen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer denkmalbedingten Mehraufwendungen. Bei herausragendem Landesinteresse können Sie im Einzelfall eine höhere Förderung bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte von Denkmalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden müssen sich an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei juristischen Personen des Privatrechtes und des öffentlichen Rechtes EUR 10.000 und bei natürlichen Personen EUR 5.000 übersteigen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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