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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Quelle: bayernportal.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Verkehrsprojekten des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) zur Verbesserung der Mobilität in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf beziehungsweise im ländlichen Raum, um die Erschließung im ÖPNV in allen Landesteilen Bayerns auszubauen und die Fahrtmöglichkeiten ganztägig zu verbessern. Dabei hat der Freistaat ein besonderes Interesse an der Förderung von Angeboten mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen, am Einsatz hochautomatisierter Fahrzeuge (Level 4) und autonomer Fahrzeuge (Level 5) sowie neuer, serienreifer Technologien in der Mobilität. Sie bekommen die Förderung vor allem für die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von flexiblen und bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV sowie landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist im Rahmen einer Anschubfinanzierung degressiv gestaffelt und beträgt im 1. Jahr 65 Prozent, im 2. Jahr 55 Prozent, im 3. Jahr 45 Prozent, im 4. Jahr 40 Prozent und nach Ablauf der Anschubfinanzierung 35 Prozent der entstehenden Ausgaben der ÖPNV -Aufgabenträger für die Übernahme der Betriebskostendefizite. Für Projekte, die sich überwiegend in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf im Sinne des jeweils geltenden Landesentwicklungsprogramms befinden und/oder die vollständig mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen betrieben werden, wird der Fördersatz um jeweils 5 Prozentpunkte erhöht. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die örtlich zuständige Bezirksregierung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind ÖPNV -Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Mehrzahl der Nutzplatzkilometer muss im ländlichen Raum gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern erbracht werden. Ihr Projekt muss nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigt werden beziehungsweise genehmigt sein. Ihre flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangebote müssen im Rahmen einer Anschubfinanzierung neu eingeführt werden, mit einem vorhandenen Nahverkehrsplan oder mit dem bestehenden Taktverkehr verkehrlich im Einklang stehen, nach Ablauf der Anschubfinanzierung mit dem vorhandenen Verkehrsangebot im ÖPNV montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr grundsätzlich eine etwa zweistündliche Fahrtmöglichkeit gewährleisten. Bei Förderung flexibler und bedarfsorientierter Mobilitätsangebote dürfen je nach Vorhaben bestimmte Bevölkerungszahlen im Erschließungsgebiet nicht überschritten werden. Ihre landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen müssen mit der örtlichen Nahverkehrsplanung und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abgestimmt sein, mindestens 2 Landkreise erschließen sowie eine deutlich höhere durchschnittliche Reisegeschwindigkeit und eine geringere Haltestellendichte als der reguläre ÖPNV zur Naherschließung aufweisen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor der Antragstellung beginnen, wenn die Bewilligungsbehörde einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.
Quelle: Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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