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Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Quelle: bav.bund.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) unterstützt die vorwettbewerbliche Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen. Gefördert wird die Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5 und dieselbetriebene Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind und über Selbstzündungsmotoren mit einer Nutzleistung von mehr als 18 kW , aber nicht mehr als 560 kW , der Schadstoffklassen Stufe I, II, III A oder III B verfügen. Ihr Projekt wird als Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für die experimentelle Entwicklung, bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für die industrielle Forschung. Als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Dann kann die Förderung bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten erhöht werden. Wenn Ihr Vorhaben eine wirksame europäische Zusammenarbeit von Unternehmen, KMU und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung umfasst und Sie die eigenen Forschungsergebnisse gebührenfrei veröffentlichen, kann die Förderquote um 15 Prozent der beihilfefähigen Kostenerhöht werden. Die maximale Förderquote beträgt 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag beträgt je nach Vorhaben EUR 1 Million beziehungsweise EUR 3 Millionen. Das Verfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ( BAV ). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware -Minderungs- oder Partikelminderungssysteme. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die technischen Anforderungen für die Nachrüstung ein. Für Ihre Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten den schriftlichen Förderantrag stellen. Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können keine Förderung erhalten.
Quelle: Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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