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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Quelle: bayern-innovativ.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen, wenn Sie fachkundige Dritte mit der Erstellung von Studien zur Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz sowie Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien beauftragen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erstellung von kommunalen und interkommunalen Energienutzungsplänen und Folgeenergienutzungsplänen, begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden (Umsetzungsbegleitung), liegenschaftsbezogene Untersuchungen (Energiekonzepte) als Entscheidungsgrundlage für konkrete Maßnahmen oder Investitionen, die sich auf Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung beziehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kommunale/interkommunale Energienutzungspläne und Folgeenergienutzungspläne bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei Energienutzungsplänen mit interkommunalem Projektansatz in den Schwerpunktthemen erneuerbarer Wasserstoff oder Wärmenetze (insbesondere mit Tiefengeothermie) ist ein Förderbonus von bis zu 10 Prozent zusätzlich möglich, Umsetzungsbegleitungen bis zu 70 Prozent, Energiekonzepte bis zu 50 Prozent bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bis zu 40 Prozent bei Unternehmen. Bei kleineren und mittleren Unternehmen ( KMU ) kann die Förderquote um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Die Förderhöchstsumme beträgt bei Energiekonzepten EUR 50.000, Umsetzungsbegleitung EUR 40.000, Folgeenergienutzungsplänen EUR 20.000, Folgeenergienutzungsplänen mit interkommunalem Untersuchungsgebiet EUR 40.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Bayern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Als Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit stellen Sie Ihren Antrag nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Für Energiekonzepte sind darüber hinaus antragsberechtigt: Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, Unternehmen, die eine Investition in Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung auf dem Gebiet des Freistaats Bayern planen, sowie Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Energienutzungspläne und Energiekonzepte müssen Standorte beziehungsweise Investitionen auf dem Gebiet des Freistaats Bayern untersuchen, sich auf Effizienzsteigerung, Energieeinsparung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (beispielsweise Technologien der Sektorenkopplung und Speichertechnologien) beziehen. Energiekonzepte müssen alle für den Energieverbrauch und die Energieerzeugung wesentlichen vorhandenen oder geplanten Liegenschaften, Einrichtungen, Betriebs- und Produktionsstätten sowie Energieinfrastrukturen untersuchen, als Grundlage für anstehende beziehungsweise geplante Investitionsentscheidungen dienen, konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, im Falle von Investitionsüberlegungen zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit liefern. Kommunale beziehungsweise interkommunale Energienutzungspläne müssen übergeordnete energetische Konzepte und Planungsziele aufzeigen, untersuchen kommunale und private Liegenschaften, Einrichtungen oder Betriebsstätten, empfehlen als Ergebnis der Planungen Maßnahmen für ausgewählte Teilbereiche mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht, können normalerweise frühestens 3 Jahre nach Erstellung aktualisiert und fortgeschrieben werden (Folgeenergienutzungspläne). Die Umsetzungsbegleitung soll die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune, vor allem die gezielte Einbindung der beteiligten Akteure umfassen und erfolgt nur, wenn kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist. Von der Förderung ausgeschlossen sind kommunale Wärmepläne beziehungsweise Konzepte mit integriertem Wärmeplan oder Untersuchungsschritte, die gleichzeitig Bestandteil der Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sein werden, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU -Rechts.
Quelle: Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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