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Fördergeber nicht belegt
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die L-Bank unterstützt Sie als Energieunternehmen aus dem landwirtschaftsnahen Bereich in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank bei der Finanzierung von Vorhaben zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme auf Basis erneuerbarer Energien im ländlichen Raum. In der Programmvariante ?Zukunftsfelder Energie vom Land? werden Vorhaben mit besonders hohem Potenzial für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder der Einsatz neuer Technologien zu Premiumkonditionen unterstützt. Sie erhalten eine Förderung für folgende Vorhaben zu Basiskonditionen: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sonstiger Gebäude, Floating-Photovoltaik-Anlagen auf Seen und Gewässern, Windenergie-Anlagen, Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus anderen erneuerbaren Energien (zum Beispiel Solarthermie, Erdwärme, Wasserkraft). In der Programmvariante ?Zukunftsfelder Energie vom Land? erhalten Sie eine Förderung zu Premiumkonditionen für folgende Vorhaben: Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-Photovoltaik-Anlagen) sowie Anlagen zur Speicherung und Verteilung des erzeugten Stroms. Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Für Vorhaben in der Programmvariante ?Zukunftsfelder Energie vom Land? können Sie einen Zinsbonus (Premium-Konditionen) bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , die Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt vermarkten (Energieunternehmen). Je nach Vorhaben sind dies unter anderem Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (also Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus) oder der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Forstwirtschaft, gewerbliche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerenergiegesellschaften, Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent Bürgerinnen und Bürgern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort gehören (Bürgerwindparks), Unternehmen, die sich zu mindestens 50 Prozent im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort oder entsprechender kommunaler Unternehmen befinden, ländliche Kommunen und kommunalnahe Unternehmen. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Dazu zählen zum Beispiel Energieunternehmen, an denen eine Kommune mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Jahreshaushalt über EUR 10 Millionen zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Energieunternehmen müssen regional oder landwirtschaftsnah ausgerichtet oder im ländlichen Raum verankert sein. Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. Sie müssen eine wirtschafte (gewerbliche) Tätigkeit ausüben. Die mit Ihrer Anlage erzeugte Energie (Strom, Wärme) muss zumindest teilweise in ein öffentliches Netz eingespeist oder über Direktlieferverträge verkauft werden. Je nach Art der Anlage müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie (?Inselanlagen?) sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Quelle: Energie vom Land ? Sonne, Wind, Wasser — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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