Loading...
Loading...
Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in die energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Gefördert werden Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft einschließlich der mit der Schule verbundenen Schulwohnheime sowie schulisch genutzter Sport- und Schwimmhallen. Sie können auch eine Förderung für einen Ersatzbau erhalten, wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Investitionsvorhabens mindestens 10 Jahre alt sein. Ihre Kommune ist als finanzschwach einzustufen, weil sie zu den Konsolidierungshilfekommunen gehört oder Fehlbetragszuweisungen des Landes erhalten hat. Sie weisen für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein öffentliches Bedürfnis für die zu fördernde Schule nach. Sie decken mit Ihrem Vorhaben einen langfristig bestehenden Bedarf ab. Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie nach dem 30.6.2015 begonnen haben oder beginnen. Das Investitionsvorhaben darf nicht bereits im Rahmen eines anderen Förderprogramms gefördert werden. Die vorgesehenen investiven Maßnahmen erfüllen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Nicht förderfähig sind Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
Quelle: Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenDie Quellseite wurde noch nicht verglichen. Behandeln Sie jedes Datum auf dieser Seite als ungeprüft.