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Fördergeber nicht belegt
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Sie als Unternehmen bei allen privat-gewerblichen Vorhaben, die bereits durch einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Schwerpunkten ?Arbeiten? oder ?Grundversorgung? gefördert werden, wenn ein weiterer Finanzierungsbedarf besteht. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Kauf von Betriebsgrundstücken, Kauf von Gebäuden, Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung), Maschinen und Betriebseinrichtungen sowie Betriebsmittel und Warenlager. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 5 Millionen. Damit können Sie ? zusammen mit dem ELR-Zuschuss ? bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein etabliertes Unternehmen (Zinsbonus). Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig. Sie beantragen das ELR-Kombi-Darlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen. Das sind normalerweise gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betrieb erfüllt die KMU -Kriterien der EU . Sie haben weniger als 100 Beschäftigte. Ihr Unternehmenssitz oder Ihre Betriebsstätte liegt in Baden-Württemberg. Sie üben eine wirtschaftliche (gewerbliche) oder selbstständige freiberufliche Tätigkeit aus. Als natürliche Person müssen Sie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sein. Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des ELR-Programms. Ihr Investitionsvorhaben wurde in das ELR-Programm eingeplant. Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, nachdem die L-Bank die beantragte ELR-Förderung bewilligt hat. Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, wohnwirtschaftliche Vorhaben, Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Sanierungsfälle, stille Beteiligungen.
Quelle: ELR-Kombi-Darlehen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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