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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Quelle: umwelt.hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ), wenn Sie investive Maßnahmen in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen planen. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Investitionen in Bewässerungsanlagen (bei Erstanschaffung nur wassersparende Technik), Investitionen in Frostschutzberegnungsanlagen (nur für Sonderkulturen), den Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, allgemeine Aufwendungen, zum Beispiel für Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patenten und Lizenzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erfüllung besonderer Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung bis zu 40 Prozent, bei Erfüllung besonderer Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung im Zusammenhang mit spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz bis zu 50 Prozent, für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen bei einer Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Rindern oder einer Umstellung der Sauenhaltung mit Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung und zur Installation eines weichen oder elastisch verformbaren Liegebereichs bei der Kälberhaltung bis zu 30 Prozent, bei Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse und spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz bis zu 40 Prozent, für Investitionen in Bewässerungsanlagen bis zu 30 Prozent, für bestimmte nichtproduktive Investitionen bis zu 75 Prozent sowie für sonstige Investitionen und Erschließungsmaßnahmen bis zu 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens. Sie können den Zuschuss erhöhen um 10 Prozent für Investitionen im Rahmen einer Kooperation und für Modernisierungsmaßnahmen für eine besonders tiergerechte Haltung, um 20 Prozent für Investitionen im Rahmen einer Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP). Sie erhalten zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000, wenn Sie Junglandwirtin oder Junglandwirt sind. Die Höhe des Zuschusses für Betreuung beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren. Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 5 Millionen. Sie können es in der Förderperiode 2023?2027 einmal ausschöpfen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den zuständigen Landrat. Der Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und von Umweltbelastungen führen, wird seit 1.1.2021 bis zum 31.12.2024 aus Mitteln der GAK sowie des ELER nicht gefördert.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen erwirtschaftet mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse und erreicht oder überschreitet die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) oder verfolgt als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Ihr Vorhaben muss folgenden Zielen dienen: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie Verbesserung der besonderen Umwelt- und Klimaschutzleistungen Ihres Unternehmens, vor allem zur Emissionsminderung, oder Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse. Sie müssen besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen. Sie können Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren nach Fertigstellung bei Bauten und baulichen Anlagen und von 5 Jahren nach Lieferung bei Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten beachten und sie nicht verkaufen. Für Erschließungsmaßnahmen bei Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen in den Außenbereich, für Junglandwirtinnen und -landwirte sowie für Existenzgründungen müssen Sie besondere Förderbestimmungen beachten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.
Quelle: Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) ? Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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