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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Quelle: stmelf.bayern.de
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU bei der Finanzierung von Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern und die ausschließlich der Produktion tierischer Primärerzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutzes dienen. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen wie Bauten oder baulichen Anlagen, den Kauf neuer technischer Einrichtungen der Innenwirtschaft (wie Melkstand, Kühltechnik) einschließlich der für die Produktion notwendigen Hard - und Software , Ihre Aufwendungen für Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen oder Ingenieure, für Beratung, Betreuung von Baumaßnahmen, Durchführbarkeitsstudien und den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Investitionsvorhaben bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 1,2 Millionen (ohne Ausgaben für Betreuung) je Unternehmen beziehungsweise EUR 2,4 Millionen je Betriebszusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten. In der aktuellen Planungsperiode darf eine Obergrenze in Höhe von EUR 2 Millionen zuwendungsfähige Ausgaben je Zuwendungsempfänger ( EUR 4 Millionen bei Betriebszusammenschlüssen) höchstens einmal ausgeschöpft werden; zur Förderung der fachkundigen Betreuung bis zu 60 Prozent der Betreuungskosten, jedoch mindestens EUR 6.000 und maximal EUR 17.500. Die Ausgaben für die Betreuung von Investitionsvorhaben können Sie nur bei einem anerkannten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen (ohne Ausgaben für die Betreuung) von mehr als EUR 100.000 bekommen. Der Gesamtzuschuss je Zuwendungsempfänger darf 65 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Alle Anträge werden einem Auswahlverfahren mit Punktesystem unterzogen. Gefördert werden nur Anträge, die dabei mindestens 70 Punkte erreichen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , die ihren Sitz in Bayern haben. Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse aus mit Bodenbewirtschaftung verbundener Produktion pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse erzielen, die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung beitragen und besondere Anforderungen mindestens in einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und zusätzlich im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen. Bei Investitionen in die Tierhaltung darf Ihr Viehbesatz für die Dauer der Zweckbindung einen Wert von 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar selbst bewirtschafteter Fläche (LF) nicht übersteigen. Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten belegen, einen Betrieb ordnungsgemäß zu führen, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen, bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Ausgaben für Betreuung) von mehr als EUR 200.000 einen fachkundigen, zugelassenen Betreuer einschalten und eine Buchführung, die dem BMEL -Jahresabschluss entspricht, für 5 Jahre ab Schlusszahlung fortführen, die Zweckbindungsfristen beachten. Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung gegründet haben, müssen Sie einen angemessenen Eigenkapitalanteil und die Wirtschaftlichkeit Ihres durchzuführenden Vorhabens durch eine differenzierte Planungsrechnung nachweisen. Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) darf bei der Antragstellung im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 140.000 pro Jahr nicht überschritten haben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei EUR 170.000. Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen. Grundlage der Förderung sind die Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU -Invest) sowie der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ).
Quelle: Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) ? Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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