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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Quelle: schleswig-holstein.de
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung eines landesweiten Angebotes für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz sowie des Landesfachverbands ? der ?E-Sport-Verband Schleswig-Holstein e.V. ? (EVSH). Sie erhalten die Förderung für Ausstattung der technischen E-Sport-Infrastruktur, Einrichtungsgegenstände und kleinere Umbaumaßnahmen (beispielsweise Legen von Kabelkanälen), Umbaumaßnahmen von Räumen sowie Informationsveranstaltungen von Sport- oder E-Sportvereinen/Sportverbänden oder von anerkannten öffentlichen oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu den Themen ?Förderung der Medienkompetenz?, ?Prävention von Süchten bei neuen Medien? sowie ?Prävention von sexualisierter Gewalt im Internet?. Sie bekommen die Förderung vor allem für solche Maßnahmen, die ausdrücklich eine Verbindung mit Sport- und Bewegungsangeboten vorsehen, sowie für Projekte interkommunaler oder regionaler Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Ausstattung der technischen E-Sport-Infrastruktur, Einrichtungsgegenstände und kleinere Umbaumaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000; Umbaumaßnahmen von Räumen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5000; Informationsveranstaltungen bis zu EUR 1.500 für Honorare und Unterbringung sowie Fahrtkostenerstattung von Referierenden bei zwei- oder dreitägigen Seminaren. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens zu den festgelegten Stichtagen schriftlich an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände, anerkannte öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sowie E-Sportvereine, Sportvereine und -verbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen. Ihr Vorhaben vollständig planen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. die Prävention von Online-Spielsucht, gesundheitsgefährdender Nutzung elektronischer Medien sowie von sexualisierter Gewalt im Sport, im E-Sport und in der Kinder- und Jugendarbeit in Ihr Vorhaben miteinbeziehen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit kommerziellen Ansätzen und rein oder überwiegend onlinebasiert tätige Vereine.
Quelle: E-Sport-Förderrichtlinie — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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