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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie ?Darlehen für den Mittelstand? mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen. Sie können die Förderung für folgende Investitionen bekommen: Errichtung einer neuen Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben höchstens EUR 2,5 Millionen. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt EUR 30.000. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt je geschaffenem Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesichertem Dauerarbeitsplatz EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank Diese leitet den Antrag über das SAB -Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ) weiter.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsvorhaben muss einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze leisten. Sie müssen im Antrag die zu erwartenden regionalwirtschaftlichen Effekte des Investitionsvorhabens konkret beschreiben. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT , Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten aus Eigenmitteln einbringen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen, Unternehmen, die über kein eigenes Rating verfügen beziehungsweise deren Rating nicht mindestens B+ (Standard & Poors) oder vergleichbar beträgt, sowie Vorhaben in D-Fördergebieten der GRW -Fördergebietskulisse.
Quelle: Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) ? Nachrangdarlehen Invest — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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