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BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: investitionsgarantien.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern. Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden: Beteiligungen, Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital), beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen. Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie. Gedeckt werden Gesellschafter- und Gläubigerrechte sowie Vermögenswerte der Projektgesellschaft, die sich im Anlageland aufgrund der dort investierten Mittel ergeben. Folgende politische Risiken werden abgedeckt: die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall), der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen ( BZ--Bruch von Zusagen -Fall), Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall), Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers ( KT--Konvertierung und Transfer -Fall). Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt. Je Anlageland oder Projekt bestehen keine Begrenzungen der Garantiebeträge. Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Bei Ablauf ist eine Verlängerung um jeweils bis zu 10 Jahre möglich. Ihren Antrag richten Sie an die PricewaterhouseCoopers GmbH . Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und anzunehmen. Über die Garantieanträge entscheidet abschließend der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Bearbeitung der Garantieanträge ist bis zu einem Garantiebetrag von 5.000.000 EUR frei. Bei höheren Garantieanträgen wird grundsätzlich eine einmalige Gebühr von 0,05 Prozent des Garantiebetrags erhoben. Diese Gebühr ist pro Antrag auf einen Höchstwert von 10.000 EUR begrenzt. Für Kapital- und Ertragsdeckungen wird jährlich ein laufendes Entgelt von grundsätzlich 0,5 Prozent erhoben. Dessen Höhe wird jeweils auf den zu Beginn des Garantiejahres garantierten Betrag ermittelt. Die Bundesregierung setzt Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und bietet daher vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in ausgewählten Diversifizierungszielen. Auch besonders klimafreundliche Projekte profitieren von Deckungserleichterungen. Nähere Informationen zu der Diversifizierungs- und Klimastrategie des Bundes finden Sie unter der Rubrik ?Wissen? auf der Informationsseite der PwC--PricewaterhouseCoopers GmbH zu den Investitionsgarantien (weiterführende Links). Investitionsgarantien können in Kombination mit Exportkreditgarantien sowie Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite ( UFK--Ungebundene Finanzkredite -Garantien) gewährt werden.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Kreditinstitute) mit Sitz sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland. Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt, zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt. Grundsätzlich dürfen Sie die konkrete Investition noch nicht begonnen haben, wenn Sie die Bundesgarantien beantragen.
Quelle: Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland ? Investitionsgarantien — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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