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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Quelle: sh.ermoeglicher.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH entlastet Sie als Kommune, kommunalen Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen, Zweckverband, Genossenschaft oder privates Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie in die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien investieren und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen. Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben: Neubau eines Wärmenetzes, Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes, Umbau eines bestehenden Wärmenetzes. Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab. Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH weitergeleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Finanzmittelgeber (Hausbanken oder andere Kreditinstitute). Begünstigte sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Zweckverbände, Genossenschaften und private Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie investieren in ein Wärmenetz, das bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, durch unvermeidbare Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes oder einer Kombination hieraus gespeist wird. Dabei müssen Sie die Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einhalten in Bezug auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme. Ihr geplantes Fernwärmesystem muss energieeffizient sein. Dies trifft zu, wenn es mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK -Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme nutzt. Der Standort des geförderten Wärmenetzes muss in Schleswig-Holstein liegen. Sie müssen einen verbindlichen Businessplan, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bildet, mit entsprechendem Finanzierungsangebot ( Term-sheet ) vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, bereits begonnene Investitionsvorhaben, bereits gewährte Finanzierungen.
Quelle: Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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